Das Heizen mit Holzpellets hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Der Umgang mit dem nachwachsenden Energieträger erfordert aus umwelt- und sicherheitstechnischen Gründen besondere Achtsamkeit speziell bei der Lagerung, damit es nicht zu Unfällen zum Beispiel durch erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentrationen oder explosionsfähige Gemische kommt.

Ein Expertengremium der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN (KRdL) hat dazu die Richtlinie VDI 3464 erarbeitet. Sie beschreibt die Mechanismen, die für Emissionen verantwortlich sind und wie Pellets sicher angeliefert und gelagert werden.

Maulwurf 2500 SchelliDie Richtlinie legt Anforderungen an Ausführung und Ausstattung von Pelletlagern bis zu einem Fassungsvermögen von ca. 100 Tonnen sowie an die Anlieferung der Pellets fest. Diese Anforderungen dienen zur Vermeidung und Minderung möglicher Emissionen oder Gefahren im Pelletlager. Sie basieren auf der ausschließlichen Verwendung von Pellets gemäß DIN EN 14961-2. In Lagerräumen mit Pelletmengen bis zu 10 t ist das Risiko mit einfachen Maßnahmen zu entschärfen. Für größere Pelletlager (> 10 t bzw. > 40 t) werden weitergehende Vorschriften empfohlen. Der VDI stellt damit eine einheitliche und rechtssichere Planungs- und Verhandlungsgrundlage zur Verfügung. Die Richtlinie richtet sich an alle Personen, die ein Pelletlager errichten und/oder betreiben beziehungsweise überwachen.

Herausgeber der  Richtlinie VDI 3464 „Emissionsminderung; Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher; Anforderungen an das Lager unter Sicherheitsaspekten“ ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN. Die Richtlinie ist seit September 2012 als Entwurf zum Preis von 70,10 EUR beim Beuth Verlag in Berlin in deutscher Fassung erhältlich. Unter der Telefonnummer +49 30 26 01-22 60 ist der Verlag in Berlin erreichbar. Weitere Informationen und Onlinebestellungen sind unter

http://www.vdi.de/richtlinien oder http://www.beuth.de möglich.

Die Einspruchsfrist endet am 31.12.2012.

 

Ingpost, Ausgabe 4/2012, Oktober 2012