Die Bundesregierung will den Stromanteil mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bis 2020 auf 25 Prozent verdoppeln. Damit gehört die KWK neben der Fotovoltaik und der Windkraft zu den wesentlichen Elementen im Konzept der deutschen Energiewende. Der neue VDI-Statusreport „Mikro-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen“ zeigt den Stand der Technik, die sich abzeichnenden Tendenzen und gibt konkrete Hinweise für Planung und Dimensionierung sowie Betrieb von Mikro-KWK-Systemen.


Die Publikation gibt zudem Tipps zur Abrechnung von Wärme- und Stromerzeugungskosten und stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen insbesondere hinsichtlich Förderung von KWK-Anlagen vor.

Bild: Senertec / Forschungszentrum Jülich GmbHMikro-KWK-Anlagen können sowohl in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbebetrieben einen großen Teil der elektrischen und thermischen Grundlast erzeugen. Jährlich werden ca. 700.000 Heizsysteme installiert, davon entfielen im Jahr 2018 nur ca. 0,3 Prozent auf Mikro-KWK-Anlagen. Unter angemessenen Rahmenbedingungen ist bis 2030 ein Anteil von über 5 Prozent möglich. Um das zu erreichen, ist der Gesetzgeber aber gefordert. Wichtig sind langfristige Rahmenbedingungen, die Investoren Sicherheit in ihren Entscheidungen geben. Gleichzeitig müssen die bestehenden Hindernisse in Gesetzen und Verordnungen beseitigt werden, um beispielsweise auch der Wohnungswirtschaft einen wirtschaftlich tragfähigen Zugang zu dieser klimaschonenden und effizienten Technologie zu ermöglichen.

So könnte gerade das ideale Einsatzfeld der Wohnungswirtschaft durch bereits bestehende Contracting-Lösungen schnell und spürbar für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes sorgen. In einer Contracting-Lösung übernimmt ein Energiedienstleister die Objektversorgung mit Strom und Wärme, wobei Planung, Errichtung, Finanzierung, Betrieb sowie Wartung und Instandhaltung vom Contractor als Komplettpaket angeboten werden. Dadurch wird das wirtschaftliche Risiko bezüglich Investition und Betrieb nicht vom Endkunden getragen. Die Ungleichstellung von Contracting und Eigenbetrieb bezüglich der Fälligkeit zur Zahlung der EEG-Umlage stellt jedoch ein wesentliches Hemmnis zur Markteinführung dar. Weil der Contracting-Geber jedoch die EEG-Umlage auf den Strom erheben muss, den er an den Endkunden bzw. Mieter liefert, stockt der weitere Ausbau. Würde beispielsweise der Eigentümer eines Einfamilienhauses die gleiche KWK-Anlage im gleichen Objekt selbst betreiben, fiele die EEG-Umlage nicht an.

Hersteller bieten bereits ein breites Spektrum an KWK-Technologien für unterschiedlichste Einsatzbereiche an – vom Einfamilienhaus bis zum Nahwärmekonzept für ganze Straßenzüge oder Großobjekte. Zukünftig werden Brennstoffzellen-Heizgeräte eine weitere innovative Variante bieten. Auch die Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) wird in den kommenden Jahren einen neuen Markt für diese Technologie erschließen können. Bund, Länder und Versorger haben deswegen zahlreiche Förderprogramme aufgelegt, um die Verbreitung dieser klimaschonenden Technologie als einen Teil der Energiewende zu forcieren.

Der vollständige VDI-Statusreport „Mikro-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – Status und Perspektiven“ der  VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU) ist kostenlos herunterladbar.


Weiterführende Links:


VDI-Pressestelle